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Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Erbrecht


Mit unserer Spezialisierung und regelmäßigen Fortbildung im Erbrecht sind wir besonders qualifiziert in diesem Bereich.

Das Erbrecht regelt inhaltlich den Übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod auf die Erben. Dabei kommt sowohl eine gesetzliche, als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht.
Innerhalb des Erbrechts wird zudem detailliert geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Erbvertrag, ein Vermächtnis oder ein Testament zustande kommt.

 

Gern unterstützen wir Sie bei sämtlichen erbrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei:

  • Errichtung, Anpassung und Widerruf von Testamenten
  • Bestehen und Auflösung von Erbengemeinschaften sowie damit in Zusammenhang stehende Streitigkeiten
  • Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen, gerichtlich und außergerichtlich
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Klärung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge
  • Testamentsanfechtung und –vollstreckung
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Erbrecht und Steuern, lebzeitige Schenkungen